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Die Kanzlei blickt auf eine lange Tradition zurück. Bereits 1929 gründete Patentanwalt Dr. Arthur Ullrich die Kanzlei in Berlin. Nach dem Krieg wurde das Büro nach Heidelberg verlagert. 1957 trat Patentanwalt Dr. Thurmod Ullrich der Kanzlei bei. Seit 1971 wurde die Kanzlei über einige Jahre hinweg in überörtlicher Sozietät mit Münchener Kollegen geführt. 1989 trat Patentanwalt Dr. Ulrich Naumann als weiterer Partner ein. 1993 schloss sich Patentanwalt Dr. Thomas Maisch der Kanzlei an, die seither mit verjüngtem Team geführt wird. Seit 2000 bietet unsere Kanzlei auch das rechtsanwaltliche Spektrum des gewerblichen Rechtsschutzes an, nämlich durch Aufnahme von Rechtsanwälten, die ausschließlich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts tätig sind. Unsere Kanzlei verfügt über ein großes Potential an Erfahrung und Know-how auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, nämlich im Rahmen unserer patentanwaltlichen und rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Dies umfasst insbesondere das Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht bis hin zur Mediation. Außerdem beraten wir umfassend bei Firmengründungen. Im Konkreten beraten wir unsere Mandanten und vertreten sie vor den einschlägigen Ämtern und Gerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof (Gerichte erster Instanz). Für unsere in- und ausländischen Mandanten sind wir national und international tätig. Zu unseren Mandanten gehören große Industriebetriebe mit eigenen Patentabteilungen, mit denen wir konstruktiv zusammenarbeiten, mittelständische Unternehmen, Kleinbetriebe und auch Einzelerfinder. Außerdem beraten und vertreten wir nationale wie internationale Forschungseinrichtungen. |

